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Leistungen

Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Menschen, die sich aufgrund von Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr oder nur noch teilweise versorgen können, brauchen einen Partner, der sie ganzheitlich und qualifiziert in ihrer vertrauten Umgebung umsorgt. Als anerkannter Partner sind wir bei allen Kranken- und Pflegekassen zugelassen.

Grundpflege
nach SGB XI

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.

• An- und Auskleiden

• Haut-, Haar- und Nagelpflege

• Hilfestellung beim Baden, Duschen und Waschen

• Mund- und Zahnpflege, Rasur

• Prophylaxen

• Lagern und Betten

• Mobilisation und Unterstützung bei Eigenaktivitäten

• Zubereiten und Verabreichen von Mahlzeiten

• Sondenernährung


Behandlungspflege
nach SGB V

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.

• Ausführung ärztlicher Verordnungen

• Verbandwechsel

• Insulininjektionen

• Infusionstherapie

• Blutdrucküberwachung

• Blutzuckerkontrolle

• Pulskontrolle

• Wundversorgung

• An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

• Dekubitusbehandlung

• Medikamentengabe: herrichten und verabreichen

• PEG-, Port- und ZVK-Versorgung

• Katheterwechsel und Pflege

• Stomaversorgung


Haus- und Familienpflege

Unsere qualifizierten Mitarbeiter erbringen diese Leistungen mit dem Ziel, die Fähigkeit des kranken und/oder pflegebedürftigen Menschen zur Selbstversorgung in einer hygienegerechten Umgebung zu fördern.

• Wohnraumreinigung

• Bügeln

• Wechseln und Reinigen von Bekleidung

• Einkaufservice


Sonstige
Dienstleistungen

Unsere qualifizierten Mitarbeiter erbringen diese Leistungen mit dem Ziel, die Fähigkeit des kranken und/oder pflegebedürftigen Menschen zur Selbstversorgung in einer hygienegerechten Umgebung zu fördern.

• 24 Stunden Rufbereitschaft

• Alltagsbegleitung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz §45b SGB XI

• Durchführung von regelmäßigen Besuchen nach § 37 Abs. 3 Pflegeversicherungsgesetz

• Qualitätssicherungsbesuche bei Bezug von Pflegegeld

• Urlaubs- und Verhinderungspflege

• Unterstützung und Begleitung bei Behördengängen oder Arztbesuchen

• Soziale Betreuung und Seelsorge

• Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und Medikamenten

• Essen auf Rädern

• Vermittlung von Hausnotrufen

• Versorgung von Haustieren

• Massage, Fußpflege, Friseur




WIR SIND JEDERZEIT FÜR SIE ERREICHBAR!



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